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Jede neu erstellte wärmetechnische Anlage (WTA) muss gemäss der Verordnung über den Feuerschutz vom zuständigen Kreiskaminfegermeister hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften sowie hinsichtlich der Reinigungsmöglichkeit kontrolliert und abgenommen werden.
Die Meldung zur Kontrolle muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, wo noch alle zu kontrollierenden Punkte (Isolationen, Sicherheitsabstände etc.) einsehbar sind. Bei einer fest an- oder eingebauten Feuerungsanlage muss deshalb eine Rohbaukontrolle gemacht werden können, ansonsten genügt meist eine Fertigkontrolle. In der Regel melden die Installationsfirmen ihre Anlagen selbständig zur Kontrolle an, in erster Linie ist jedoch der Eigentümer der Anlage dafür verantwortlich.
Bedenken Sie, dass die Neuerstellung von fest an- oder eingebauten Feuerungsanlagen (Cheminée's, Specksteinöfen, Kachelöfen etc.) bewilligungspflichtig ist. Sie müssen das entsprechende Gesuch und die Detailpläne für Ihre Anlage gemäss Merkblatt vorgängig beim Brandschutzinspektorat der Gebäudeversicherung (BSI) bzw. beim Bauinspektorat einreichen. Sie erhalten dann umgehend alle notwendigen Hinweise und Brandschutzauflagen, welche es zu beachten gilt. Wie bereits oben erwähnt, muss bei diesen Anlagen eine Rohbaukontrolle durchgeführt werden, weil nach deren Fertigstellung nicht mehr alles ersichtlich ist. Bedenken Sie bitte, dass die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) ansonsten verlangen kann, die Anlage zwecks Kontrolle soweit wie nötig wieder abtragen zu lassen. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Sie ersparen sich Umtriebe, Ärger und Kosten, wenn Sie Ihre Anlage frühzeitig melden oder bei Unklarheiten bereits in der Planungsphase Kontakt mit dem zuständigen Kreiskaminfegermeister aufnehmen.
Auch bei der Neuinstallation von serienmässig hergestellten Feuerungsanlagen (Cheminéeöfen, Ölöfen, Kacheltragöfen etc.) muss dem Brandschutz Beachtung geschenkt werden. Es gilt für solche WTA's zwar keine Bewilligungspflicht, da diese Anlagen einer Typenprüfpflicht der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) unterstellt sind, sie sind jedoch meldepflichtig. Die Meldung können Sie mittels untenstehendem Formular direkt an das BSI senden, welches den Kontrollauftrag dem zuständigen Kreiskaminfegermeister erteilt. In der Regel genügt bei solchen Anlagen eine Kontrolle nach deren Installation, eine sogenannte Fertigkontrolle.
Abnahmemeldung WTA :
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