|
| Geschrieben von Administrator
|
|
|
|
|
Jedes neu erstellte bzw. sanierte Kamin/Abgasanlage muss gemäss der Verordnung über den Feuerschutz vom zuständigen Kreiskaminfegermeister hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften sowie hinsichtlich der Reinigungsmöglichkeit kontrolliert und abgenommen werden.
Die Meldung zur Kontrolle muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, wo noch alle zu kontrollierenden Punkte (Isolationen, Sicherheitsabstände etc.) einsehbar sind. Bei jedem neu erstellten Kamin/Abgasanlage muss deshalb eine Rohbaukontrolle gemacht werden können, bei Sanierungen genügt meist eine Fertigkontrolle. In der Regel melden die Kaminbaufirmen ihre Anlagen selbständig zur Kontrolle an, in erster Linie ist jedoch der Eigentümer der Anlage dafür verantwortlich.
Bedenken Sie, dass die Neuerstellung von Kaminen/Abgasanlagen bewilligungspflichtig ist. Sie müssen das entsprechende Gesuch und die Detailpläne für Ihre Anlage gemäss Merkblatt vorgängig beim Brandschutzinspektorat der Gebäudeversicherung (BSI) bzw. beim Bauinspektorat einreichen. Sie erhalten dann umgehend alle notwendigen Hinweise und Brandschutzauflagen, welche es zu beachten gilt. Wie bereits oben erwähnt, muss bei diesen Anlagen eine Rohbaukontrolle durchgeführt werden, weil nach deren Fertigstellung nicht mehr alles ersichtlich ist. Bedenken Sie bitte, dass die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) ansonsten verlangen kann, die Anlage zwecks Kontrolle soweit wie nötig wieder freilegen zu lassen. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Sie ersparen sich Umtriebe, Ärger und Kosten, wenn Sie sich frühzeitig melden oder bei Unklarheiten bereits in der Planungsphase Kontakt mit mir aufnehmen.
Gerade die Kontroll- & Reinigungsmöglichkeit bzw. die Notwendigkeit und die Platzierung von Reinigungsöffnungen führt immer wieder zu Diskussionen. Zu diesem Zweck empfehle ich Ihnen die "Hinweise für die Reinigung von wärmetechnischen Anlagen". Dieses Merkblatt enthält sehr viele Informationen bezüglich der diversen Fragen bei Kaminen und Abgasanlagen und ist im Kanton Baselland verbindlich.
Auch bei Sanierungen von Kaminen/Abgasanlagen muss dem Brandschutz und der Reinigungsmöglichkeit die nötige Beachtung geschenkt werden, deshalb sind auch diese Arbeiten zwecks Kontrolle meldepflichtig. Die Meldung können Sie an das BSI oder auch direkt an den zuständigen Kreiskaminfegermeister richten. In der Regel genügt bei solchen Anlagen eine Kontrolle nach deren Installation, eine sogenannte Fertigkontrolle. Bei Unklarheiten können Sie natürlich auch bereits vorgängig Kontakt aufnehmen.
Abnahmemeldung Kamine
* Pflichtfeld |