Begriffe suchen
Startseite arrow Abnahmemeldung Kamine
Hauptübersicht
 Startseite
 Über uns...
 Bilder...
 Downloads
 Kontakt
 Links
 Administrator

Dienstleistungen
 Kaminfegerarbeiten
 Feuerungskontrollen
 Brandschutzkontrollen

Formular Mailer
 Adressänderungen
 Terminpräferenzen
 Terminänderungen
 Ferien-/Absenzmeldungen
 Abnahmemeldung WTA
 Abnahmemeldung Kamine
 Umfrage Feuerungskontrolle

Besucherzahl
130240 Besucher

IP Information
Ihre IP-Adresse:
38.107.191.93
Ihr Provider:
191.93

 


Abnahmemeldung Kamine   PDF  Drucken  E-Mail 
Geschrieben von Administrator


Jedes neu erstellte bzw. sanierte Kamin/Abgasanlage muss gemäss der Verordnung über den Feuerschutz vom zuständigen Kreiskaminfegermeister hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften sowie hinsichtlich der Reinigungsmöglichkeit kontrolliert und abgenommen werden.

Die Meldung zur Kontrolle muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, wo noch alle zu kontrollierenden Punkte (Isolationen, Sicherheitsabstände etc.) einsehbar sind. Bei jedem neu erstellten Kamin/Abgasanlage muss deshalb eine Rohbaukontrolle gemacht werden können, bei Sanierungen genügt meist eine Fertigkontrolle.
In der Regel melden die Kaminbaufirmen ihre Anlagen selbständig zur Kontrolle an, in erster Linie ist jedoch der Eigentümer der Anlage dafür verantwortlich.

Bedenken Sie, dass die Neuerstellung von Kaminen/Abgasanlagen bewilligungspflichtig ist. Sie müssen das entsprechende Gesuch und die Detailpläne für Ihre Anlage gemäss Merkblatt vorgängig beim Brandschutzinspektorat der Gebäudeversicherung (BSI) bzw. beim Bauinspektorat einreichen. Sie erhalten dann umgehend alle notwendigen Hinweise und Brandschutzauflagen, welche es zu beachten gilt.
Wie bereits oben erwähnt, muss bei diesen Anlagen eine Rohbaukontrolle durchgeführt werden, weil nach deren Fertigstellung nicht mehr alles ersichtlich ist.
Bedenken Sie bitte, dass
die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) ansonsten verlangen kann, die Anlage zwecks Kontrolle soweit wie nötig wieder freilegen zu lassen.
Lassen Sie es nicht soweit kommen. Sie ersparen sich Umtriebe, Ärger und Kosten, wenn Sie sich frühzeitig melden oder bei Unklarheiten bereits in der Planungsphase Kontakt mit mir aufnehmen.

Gerade die Kontroll- & Reinigungsmöglichkeit bzw. die Notwendigkeit und die Platzierung von Reinigungsöffnungen führt immer wieder zu Diskussionen.
Zu diesem Zweck empfehle ich Ihnen die "Hinweise für die Reinigung von wärmetechnischen Anlagen".
Dieses Merkblatt enthält sehr viele Informationen bezüglich der diversen Fragen bei Kaminen und Abgasanlagen und ist im Kanton Baselland verbindlich.

Auch bei Sanierungen von Kaminen/Abgasanlagen muss dem Brandschutz und der Reinigungsmöglichkeit die nötige Beachtung geschenkt werden, deshalb sind auch diese Arbeiten zwecks Kontrolle meldepflichtig.
Die Meldung können Sie an das BSI oder auch direkt an den zuständigen Kreiskaminfegermeister richten.
In der Regel genügt bei solchen Anlagen eine Kontrolle nach deren Installation, eine sogenannte Fertigkontrolle. Bei Unklarheiten können Sie natürlich auch bereits vorgängig Kontakt aufnehmen.

Abnahmemeldung Kamine

Betrifft Liegenschaft bzw. Bauprojekt :*
Bei Bauprojekten wenn möglich Baugesuch-Nr. angeben!
Name eingeben :*
...entspricht :*
Meldung zur :*
Rohbaukontrolle
Fertigkontrolle
zur Kontrolle bereit ab :
Feld leer = Ab sofort!
ausgeführte Arbeit :*
Neuanlage
Sanierung
Abgasanlage :*
Bei mehreren Abgasanlagen = pro Anlage ein Mail senden!
Produktebezeichnung :*
Fabrikat & Typ angeben
VKF-Zulassungs-Nr. :
Suche :  
Datei übermitteln :
Zulassung, Detailplan etc. senden
Bemerkungen :
Adresse Kaminbaufirma :*
Absender (Email) :*
Absender (Name) :*

* Pflichtfeld



   
 
Impressum & Copyright

Powered by Mambo Open Source
Miro International Pty Ltd. © 2000 - 2004 All rights reserved.
Mambo Open Source is Free Software released under the GNU/GPL License.